Vor diesem Hintergrund ist auch zweifelhaft, ob der Bruttolohn des Rekurrenten im Jahr 2018 von CHF 413'400.00, wenn auf zwei Personen bzw. den Rekurrenten als Verwaltungsrat und einen zukünftigen Geschäftsführer aufgeteilt, bei beiden die Schwelle von CHF 200'000.00 übersteigen wird. Schliesslich würde dem Rekurrenten im Hinblick auf die virtuelle Kollektivität auch nicht helfen, wenn eines Tages an seiner Stelle einzig sein Nachfolger die Voraussetzungen für die Aufnahme in den J._____ Vorsorgeplan erfüllen würde, da dies einer blossen Fortsetzung der "à la carte-Versicherung" gleichkäme (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 27. Januar 2022 [SB.2021.00075]).