Sodann lassen die Rekurrenten lediglich behaupten, dass in Zukunft einmal ein Geschäftsführer mit einem Jahreslohn von CHF 200'000.00 angestellt werden dürfte. Sie schweigen sich insbesondere darüber aus, über welche Ausbildung und berufliche Erfahrung ein Geschäftsführer verfügen müsse und welcher Lohn dafür in der Branche, in der die H._____ AG tätig sei, als angemessen gelte. Die Rekurrenten machen auch keine Angaben dazu, ob beispielsweise ein aktueller Mitarbeiter der H._____ AG für diese Position infrage käme.