(65 Jahre) auszuüben gedenkt, wäre dies erst im Jahr 2032 der Fall (Geburtsdatum des Rekurrenten: tt.mm.1967). Selbst wenn der Rekurrent plant, die Geschäftsführung früher abzugeben, macht er zumindest bis dato keine Bemühungen im Hinblick auf die Anstellung eines weiteren Mitglieds der Geschäftsleitung mit einem Jahreslohn von mindestens CHF 200'000.00 geltend. Damit fehlt es an einem Nachweis, wonach eine realistische Möglichkeit bestand, dass im Zeitraum von 2017 bis heute eine weitere Person nebst dem Rekurrenten die Voraussetzungen für die Aufnahme in den J._____ Vorsorgeplan erfüllt.