5.6. 5.6.1. Der J._____ Vorsorgeplan stellt in formeller Hinsicht einen Kollektivplan dar, da die Kriterien "Zugehörigkeit zur Geschäftsleitung" und "Jahreslohn von mindestens CHF 200'000.00" grundsätzlich objektive Kriterien sind. Allerdings kann allein daraus – entgegen den Ausführungen des Vertreters – nicht geschlossen werden, dass der J._____ Vorsorgeplan die Voraussetzung der virtuellen Kollektivität erfüllt. Denn die bundesgerichtliche Rechtsprechung setzt voraus, dass der Vorsorgeplan auch materiell einen Kollektivplan darstellt (E. 5.3.5.).