Mit Personalvorsorge-Reglement (Vertragsnummer aaa), gültig ab 1. Dezember 2017, wurden alle der AHV unterstehenden Arbeitnehmer, die der Personenkategorie "Geschäftsleitung" angehören und deren voraussichtliches AHV-beitragspflichtiges Jahresgehalt über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestjahresgehalt (gesetzliche Eintrittsschwelle) liegt, versichert. Das versicherte Gehalt entspricht dem massgebenden Jahresgehalt, begrenzt auf CHF 198'000.00 und reduziert um den BVG-Koordina- tionsabzug (CHF 24'675.00), mindestens jedoch dem minimalen BVG-Ge- halt (CHF 3'525.00). Die Altersgutschriften sind abhängig vom Alter und betragen zwischen 15 - 25 % des versicherten Jahresgehalts.