Mit Personalvorsorge-Reglement (Vertragsnummer aaa), gültig ab 1. Januar 2017, wurden alle der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) unterstehenden Arbeitnehmer, die der Personenkategorie "Personal" angehören und deren voraussichtliches AHV-bei- tragspflichtiges Jahresgehalt über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestjahresgehalt (gesetzliche Eintrittsschwelle) liegt, versichert. Das versicherte Gehalt entspricht dem massgebenden Jahresgehalt, begrenzt auf 100 % des maximal versicherbaren Gehalts gemäss BVG (CHF 846'000.00; Wert 2017;