2. Die von der Steuerkommission Q._____ vorgenommenen Aufrechnungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2018 im Zusammenhang mit dem Vorsorgeplan für die Zusatzvorsorge bei der J._____ Sammelstiftung vom 20. November 2017 seien zu streichen und das steuerbare und satzbe- -3- stimmende Einkommen nach der Vornahme der interkantonalen Steuerausscheidung entsprechend zu reduzieren; zu den zu streichenden Aufrechnungen gehören namentlich: