1. Mit Verfügung vom 22. Februar 2022 wurden G._____ und F._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 884'700.00 (davon qualifizierter Beteiligungsertrag von CHF 500'000.00; satzbestimmendes Einkommen CHF 889'100.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 2'400'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 2'594'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden im Zusammenhang mit einem Vorsorgeplan bei der J._____