Das Spezialverwaltungsgericht hat diesen Antrag als Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und unentgeltliche Verbeiständung entgegengenommen. Soweit der Rekurrent und die Beigeladene verlangen, dass auch darüber in einem Zwischenentscheid befunden werden müsse, ist dem entgegenzuhalten, dass nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Beurteilung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zusammen mit dem Endentscheid bzw. im Rahmen der Kostenregelung zulässig ist, wenn das Gesuch – wie vorliegend der Fall – mit der Eingabe in der Hauptsache eingereicht wird und danach keine weiteren Vorkehren der