Jede erbberechtigte Person hat ihren Anteil am Einkommen einer unverteilten Erbschaft zu versteuern (Wegleitung zur Steuererklärung 2013, Ziff. 5.3, S. 14). Vermögensanteile an unverteilten Erbschaften sind genau zu bezeichnen und mit einer detaillierten Aufstellung, unterteilt nach Liegenschaften und anderen Vermögenswerten, auszuweisen (Wegleitung zur Steuererklärung 2013, Ziff. 30.4, S. 29).