- Die Vermögenswerte aus der Erbschaft werden ab 19. April 2013 gewichtet besteuert. - Die Restzahlung von CHF 62'746.00 (Darlehensguthaben aus der Erbschaft) wurden erst per 04.01.2014 bezahlt. Das Guthaben stellt einen Anspruch dar und wurde beim Vermögen – ebenfalls gewichtet – erfasst.