Insgesamt hatte der Rekurrent somit in Berücksichtigung eines Erbvorbezuges von CHF 75'241.00 im Steuerjahr 2013 noch einen mit der Vermögenssteuer zu erfassenden Anspruch aus Erbschaft von CHF 469'843.34. 12.2. Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens stellte das Gemeindesteueramt H._____ mit E-Mail vom 7. August 2019 der Vorinstanz die unterjährige Steuerveranlagung von K._____ (sel.) und die bei J._____ und M._____ erfassten Steuerwerte zu. Dabei wurde J._____ die Liegenschaft U- Strasse 9 im Jahr 2013 zugeteilt und bei M._____ aus unverteilter Erbschaft folgende Positionen erfasst: