11. 11.1. In der Steuererklärung deklarierte der Rekurrent einen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von CHF 1'568.00 (35 % des deklarierten Wertschriftenertrages von CHF 4'480.00). Die Vorinstanz veranlagte ein Verrechnungssteuerguthaben von CHF 1'567.00 basierend auf dem vom KStA korrigierten Wertschriftenverzeichnis vom 12. Mai 2016 (Rückerstattungsanspruch von 35 % auf CHF 4'479.77). In der Einsprache behauptete der Rekurrent, die Vorinstanz habe den Bargeldbestand, Gold, Edelmetalle von CHF 1'567.00 erfunden und dieser sei zu streichen.