Daher sei das Geld vorläufig auf Konti, lautend auf seinen Namen, belassen worden. Es würden daher keine Bank- oder Postkontobelege fehlen. Die Beigeladene hielt fest, der Wertschriftenertrag sei ungerechtfertigt erhöht worden, da die Vermögensgrundlage für die Zinsen auf dem Geld der Vereine D._____ und C._____ basierten.