Weiter rechnete die Vorinstanz einen Ertrag aus Wertschriften aus Nachtrag gemäss Aktenergänzung von CHF 1'803.00 und aus Nachtrag gemäss Vorperiode von CHF 1'667.00 zum steuerbaren Einkommen hinzu. Zum Vermögen (Wertschriften und Guthaben) rechnete die Vorinstanz CHF 291'062.00 aus Aktenergänzung, CHF 73'261.00 aus Nachtrag mit Gewichtung sowie CHF 262'738.00 gemäss Vorperiode mit Gewichtung hinzu.