10.2. Die Vorinstanz setzte mit der Veranlagung den Ertrag aus Wertschriften des Rekurrenten auf CHF 7'949.00 und die Wertschriften und Guthaben auf CHF 1'027'795.00 fest. In der Abweichungsbegründung wurden die Aufrechnungen für den Wertschriftenertrag damit erklärt, dass das KStA, Sektion Verrechnungssteuern und Wertschriftenbewertung, gemäss Wertschriftenverzeichnis zur Veranlagung 2013 vom 12. Mai 2016 verschiedene Korrekturen vorgenommen habe. Weiter rechnete die Vorinstanz einen Ertrag aus Wertschriften aus Nachtrag gemäss Aktenergänzung von CHF 1'803.00 und aus Nachtrag gemäss Vorperiode von CHF 1'667.00 zum steuerbaren Einkommen hinzu.