Nach Ziffer 10.8., S. 21, Wegleitung zur Steuererklärung 2013, können bei gelegentlicher nebenberuflicher Tätigkeit ohne besonderen Nachweis 20 % der Einkünfte, mindestens CHF 800.00, höchstens CHF 2'400.00 pro Jahr, abgezogen werden. Wer höhere Abzüge geltend machen will, hat diese vollumfänglich nachzuweisen. 9.3.2. Bei einem Jahreslohn von CHF 12'968.00 bei E._____ SA ist nicht von einem Haupt-, sondern von einem Nebenerwerb auszugehen.