9. 9.1. 9.1.1. Der Rekurrent deklarierte ein Einkommen der Beigeladenen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit im Nebenerwerb bei E._____ SA von CHF 12'698.00. Als Berufsauslagen der Beigeladenen wurden Kosten von insgesamt CHF 4'616.00 (Fahrtkosten von CHF 1'266.00; Mehrkosten für auswärtige Verpflegung für 90 Tage von CHF 1'350.00; Pauschalabzug von CHF 2'000.00) geltend gemacht. Belege – insbesondere zu den Fahrtkosten (via Bahn zum Arbeitsort in S._____ für 12 Monate à CHF 105.50) – wurden keine beigelegt.