8. 8.1. Mit der Steuererklärung 2013 wurde ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit der Beigeladenen gestützt auf Eintragungen der Einnahmen von Januar bis Dezember 2013 in einem Kalender deklariert. Der Rekurrent machte im Rekurs nur geltend, das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit der Beigeladenen betrage CHF 380.00. Zu den deklarierten Ausgaben wurden zudem keine Belege eingereicht. 8.2. Die Vorinstanz hat in der Veranlagung das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit der Beigeladenen mit CHF 560.00 erfasst. Sie korrigierte den betrieblichen Aufwand im Jahresabschluss 2013 um monatlich CHF 15.00 auf CHF 25.00.