6. 6.1. Formelle Rügen – insbesondere Gehörsrügen – und Sachverhaltsrügen können ungeachtet der materiellen Begründetheit des Rechtsmittels zur Gutheissung des Rekurses und zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids führen, weshalb sie vorab zu behandeln sind (Bundesgerichtsurteil 2C_87/2020 vom 13. September 2022 Erw. 2.1 mit Hinweisen, zur Publikation vorgesehen).