3.4.2. Der Ausgang des vorliegenden Rekursverfahrens betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 kann Auswirkungen auf die B._____ treffende Steuerlast haben. Da B._____ durch den Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts in ihren eigenen Interessen berührt sein kann, wurde sie zum Verfahren beigeladen und hat dadurch Parteistellung erhalten. Indem die Beigeladene die von A._____ verfassten Eingaben vom 3. Januar 2024 und vom 29. Januar 2024 persönlich unterzeichnet hat, hat sie dazu ihre schriftliche Zustimmung gegeben. Sie hat sich innert (verlängerter) Frist zum Rekursbegehren geäussert. Sie nimmt folglich am Verfahren teil und hat allfällige Verfahrenskosten solidarisch zu tragen.