2.3. 2.3.1. Der Rekurrent und die Beigeladene reichten mit Eingabe vom 28. November 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen das Spezialverwaltungsgericht betreffend Ausstandsbegehren und Rechtsverweigerung in Sachen Kantons- und Gemeindesteuern 2013 ein (WBE.2022.480 zu 3-RV.2022.70). Sie beantragten unter anderem sinngemäss, das Spezialverwaltungsgericht habe über ihren Zwischenantrag zur Einsetzung von unabhängigen Richtern in einer anfechtbaren Zwischenverfügung zu entscheiden.