Die Beigeladene machte ebenfalls geltend, über das Ausstandsgesuch sei in einer Zwischenverfügung und nicht in einem Endentscheid zu urteilen. 2.2. Vorab ist festzuhalten, dass die Richter Mazzocco und Hess sowie die Gerichtsschreiber Höliner und Nick nicht mehr für das Spezialverwaltungsgericht tätig sind. Es kann gegen diese Personen zum Vornherein kein Ausstandsgrund geltend gemacht werden bzw. vorliegen. Das Ausstandsgesuch ist in diesem Umfang ohne Weiteres abzuweisen. -6-