Die Beigeladene beantragte die Einsetzung von unabhängigen – nicht für den Kanton Aargau arbeitenden, oder aus den Kantonen Aargau, Zürich, oder Bern stammenden bzw. dort wohnenden, ausserordentlichen – Richtern und Gerichtsschreibern. Ansonsten bestehe ein Interessenkonflikt, da Angestellte des Kantons Aargaus tendenziell die eigenen Interessen schützen würden. Zur Begründung führte die Beigeladene aus, "der rechtsbürgerliche Kanton Aargau [gehe] über Leichen für Geld und die Kantone Zürich und Bern [ruinierten und ruinieren ihren] Ex-Mann und damit [ihr] und [ihren] zwei Töchtern das ganze Leben".