Bis zur Lieferung des Drehschemelanhängers bestanden jedoch auch keinerlei Verpflichtungen zur Bezahlung des Kaufpreises oder einer Anzahlung. Laut Kaufvertrag vom tt.mm. 2019 wurde die Zahlung des Fahrzeuges - 11 - nämlich erst beim Verlassen des Herstellerwerkes in R fällig. Die Gefahr eines möglichen Verlustes von geleisteten Anzahlungen oder eines Wertverlustes des Anhängers vor der Lieferung bestand per Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 nicht. Eine Rückstellung im Jahr 2019 war allein deshalb nicht möglich. Zudem war sie auch periodenfremd.