7.3. Entgegen den Ausführungen des Rekurrenten wurde im vom Rekurrenten unterzeichneten Kaufvertrag mit der C._____ AG vom tt.mm. 2019 der Nettopreis für den Drehschemelanhänger mit Aufbau inkl. Montage auf dem angelieferten Chassis mit CHF 68'500.00 festgehalten. Auf der Rechnung der C._____ AG vom tt.mm. 2020 sind sowohl der Kaufpreis von CHF 80'236.50 wie auch der Zeitpunkt der Lieferung per tt.mm. 2020 klar definiert. Der Rekurrent hat den Kaufpreis am tt.mm. 2020 bezahlt. Es bestand damit im Zeitpunkt der Rechnungslegung keinerlei Unsicherheit über zu erwartende Kosten. Von einer unbestimmten, zukünftigen Verpflichtung wie etwa eine Garantieverpflichtung kann keine Rede sein.