"Gemäss Nachweis zur Lieferung und Zahlung der Anschaffung des neuen Drehschemelanhänger mit Kofferaufbau erfolgten diese erst im Jahr 2020. In der Periode 2019 wurde lediglich der Auftrag dazu erteilt. Durch die Erteilung des Auftrages hatte der Pflichtige noch keine Ausgabe zu tätigen. Weder floss eine Anzahlung noch eine Schlusszahlung in der Periode 2019. Da die Maschine erst in der Periode 2020 ausgeliefert wurde, wurde dann auch die Zahlung erst in der Periode 2020 fällig. Effektiv bezahlt wurde die Maschine am tt.mm. 2020. Die Rückstellung wurde somit aus rein wirtschaftlichen Gründen vorgenommen.