2. Der Rekurrent führte in der Steuerperiode 2019 die Einzelunternehmung B._____. Für das Jahr 2019 deklarierte er Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 95'267.00. 3. 3.1. Im Abschluss 2019 verbuchte der Rekurrent per 31. Dezember 2019 erfolgswirksam (Konto 2010; Buchung ohne Gegenkonto) eine Rückstellung für den Kauf eines Drehschemelanhängers mit Kofferaufbau von CHF 35'000.00.