4. Den Einspracheentscheid vom 21. Oktober 2021 (Zustellung am 2. Dezember 2021; Ablauf der siebentägigen Abholfrist) hat A._____ mit Rekurs vom 4. Januar 2022 (Postaufgabe am 5. Januar 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen. Er stellt folgenden "Antrag: - Der Einsprache-Entscheid vom 21 Oktober 2021(Kantons und Gemeindesteuer 2019 der Steuerkomision Q._____)sei aufzuheben. - Die Rücksellung von Fr.35'000 sei gutzuheißen und im Steuerjahr 2019 zum Abzug zuzulassen.