2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 26. Mai 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 7. Juni 2021 Einsprache. Mit Einspracheergänzung vom 14. Juli 2021 führte er auf Aufforderung aus, die Einsprache betreffe die "Aenderung meiner Geschäftszahlen mit der Begründung, Investitionen seien kein Betriebsaufwand". Damit beantragte er sinngemäss, die verbuchte Rückstellung über CHF 35'000.00 sei steuermindernd zu akzeptieren. 3. Mit Entscheid vom 21. Oktober 2021 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.