1. Mit Verfügung vom 26. Mai 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 124'300.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurde eine im Konto 2010 verbuchte Rückstellung von CHF 35'000.00 zum Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit hinzugerechnet.