6.1.5. Hinzu kommt, dass es zwischen der Veräusserung der Liegenschaft GB Q. Nr. aaa und den Vorfälligkeitsentschädigungen auch am notwendigen zeitlichen Zusammenhang fehlt. Die Vorfälligkeitsentschädigungen für die zwei Festen Vorschüsse fielen mit deren vorzeitigen Auflösung per 20. April 2022 und damit erst über zwei Jahre nach Veräusserung der Liegenschaft GB Q. Nr. aaa (Übergang von Nutzen und Schaden am 31. Dezember 2019) an. Es handelt sich deshalb nicht um "im Hinblick auf die spätere Veräusserung der Liegenschaft" getätigte Aufwendungen.