3.2. Die Parteien sind sich einig betreffend Erlös (CHF 1'200'000.00) und Erwerbspreis (CHF 168'210.00). 4. Die Rekurrentin beantragt, dass im Zusammenhang mit zwei Festen Vorschüssen bezahlte Zinsen von CHF 29'488.65 und Vorfälligkeitsentschädigungen von CHF 25'767.30 zusätzlich als Aufwendungen zu berücksichtigen seien. -6-