2.5. Mit Einspracheentscheid vom 17. Mai 2022 setzte die Vorinstanz den steuerbaren Grundstückgewinn auf CHF 134'349.00 fest. Diesem Entscheid liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'200'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 168'210.00 sowie Aufwendungen von CHF 897'441.00 zugrunde.