2.2. Im Hinblick auf den Verkauf der Liegenschaft GB Q. Nr. aaa wurde das Darlehensverhältnis zwischen der Rekurrentin und der E. von zwei Festhypotheken von CHF 320'000.00 und CHF 319'000.00 in zwei Feste Vorschüsse (Lombardkredite) umgewandelt. Der diesbezügliche Kreditvertrag datiert vom 19. Dezember 2019. Die Umwandlung erfolgte zum einen, damit die Rekurrentin keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen musste (die Kosten [Zinsen] für einen Lombardkredit sind tiefer als jene für die Auflösung einer Festhypothek; https://hub.