4. Mit Entscheid vom 17. Mai 2022 reduzierte die Steuerkommission Q. in teilweiser Gutheissung der Einsprache den steuerbaren Grundstückgewinn auf CHF 134'349.00 und die Grundstückgewinnsteuer auf CHF 14'778.00. In Abweichung zur Verfügung vom 20. April 2021 ging die Steuerkommission Q. von weiteren Anlagekosten (Aufwendungen) von CHF 95'953.00 aus. 5. Den Einspracheentscheid vom 17. Mai 2022 (Zustellung am 20. Mai 2022) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 7. Juni 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragt sinngemäss,