1. Mit Kaufvertrag vom 24. Mai 2019 verkaufte A. die Liegenschaft GB Q. Nr. aaa, Plan-Nr. bbb, Einfamilienhaus, zum Preis von CHF 1'200'000.00 an C. und D. als Miteigentümer zu je ½. 2. Mit Verfügung vom 20. April 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. A. für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 230'302.00 bei einer Besitzesdauer von 20 Jahren und einem Steuersatz von 11 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 25'333.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'200'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 168'210.00 sowie Aufwendungen von CHF 801'488.00 zugrunde.