vorhanden. Die Rekurrentin könne die Büroräumlichkeiten der B._____ GmbH mitbenutzen. Ausserdem zeige die Buchhaltung 2018 auf, dass Bürostühle und Büromöbel durch die Rekurrentin ersetzt worden seien. Das Personal der B._____ GmbH erledige die erforderlichen Arbeiten. Im Übrigen sei der Geschäftsverkehr ausschliesslich über die Domiziladresse in Q._____ abgewickelt worden. Aus Spar- und Zeitgründen habe es die Rekurrentin bisher unterlassen, die Generalversammlung in einem Lokal im Kanton W._____ abzuhalten. Dass Rechnungen zu Gunsten der Rekurrentin an die Adresse "S-Strasse, T._____" ausgestellt worden seien, habe keine Bewandtnis.