GmbH bezwecke die Domizilgewährung sowie das Erbringen von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Eine Domiziladresse sei ein Indiz für einen künstlich geschaffenen Sitz. Da in der Buchhaltung Büroeinrichtungen weder verbucht, noch aktiviert worden seien, sei ersichtlich, dass die Rekurrentin keine eigenen Büroräumlichkeiten besitze. Weitere Räumlichkeiten, wie beispielsweise ein Lagergebäude in Q._____, besitze die Rekurrentin ebenfalls nicht. Der Buchhaltung seien keine Mietkosten für Lagerräume zu entnehmen. Von 2014 bis 2018 sei der gesamte Wareneinkauf der Rekurrentin ausschliesslich bei der Schwestergesellschaft E._____ erfolgt.