4. Den Einspracheentscheid vom 4. Mai 2022 (Zustellung am 6. Mai 2022) hat die A._____ GmbH mit Rekurs vom 3. Juni 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern weitergezogen. Sie stellte folgende Anträge: "1) Der Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramtes vom 04.05.2022 sei aufzuheben und ersatzlos zu streichen. Ebenso sei damit die Feststellungsverfügung vom 07.12.2020 als ungültig zu erklären. 2) Die Betriebsstätte der A._____ GmbH mit Sitz im Kanton W._____ sei anzuerkennen 3) Es seien die eingereichten Beweismittel zu würdigen