Indem die Steuerkommission Q._____ die Rekurrenten weder aufgefordert hat, sich zur Vermögensvergleichsrechnung zu äussern, noch auf die eingereichten Unterlagen im Veranlagungsverfahren eingegangen ist, wurde der Anspruch auf rechtliches Gehör der Rekurrenten verletzt. Damit leidet die Veranlagung an einem schweren Verfahrensfehler. 5.2. 5.2.1. Sodann hat die Steuerkommission Q._____ mit Einspracheentscheid vom 5. April 2022 die Begründungspflicht verletzt, indem sie auf die Rügen be- -7- züglich des Vermögensvergleichs sowie auf die zusätzlich eingereichten Unterlagen nicht eingegangen ist.