3.3.2. Im Einspracheentscheid vom 5. April 2020 ging die Steuerkommission Q._____ weder auf die Einwendungen der Rekurrenten bezüglich Vermögensvergleich, noch auf die eingereichten Unterlagen ein. 4. 4.1. Die Aufrechnung von CHF 18'000.00 aus Einkommensmanko im Veranlagungsverfahren erfolgte ermessensweise.