4. Den Einspracheentscheid vom 5. April 2022 (Zustellung am 5. Mai 2022) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 3. Juni 2022 (Postaufgabe am 4. Juni 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sinngemäss wird beantragt, es sei auf die Aufrechnung aus Vermögensvergleich von CHF 18'000.00 sowie auf den Privatanteil Auto von CHF 1'800 zu verzichten. Es seien Fahrtkosten von CHF 5'729.00 zum Abzug zuzulassen. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses.