2. Gegen die Verfügung vom 22. Februar 2022 erhoben A._____ und B._____ mit undatiertem Schreiben (eingegangen beim Gemeindesteueramt Q._____ am 25. März 2022) Einsprache. Sie beantragen darin sinngemäss, dass die in der Mittelverwendung 2020 angeführten Lebenshaltungskosten von CHF 34'800.00 auf CHF 12'000.00 zu reduzieren seien. Zudem sei auf die Aufrechnung des Privatanteils Auto von CHF 1'800.00 zu verzichten. 3. Mit Entscheid vom 5. April 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.