Das KStA GS hat erwogen, dass die Wohnlage auch im Quervergleich mit den Nachbargrundstücken stimmig sei (Einspracheverhandlungsprotokoll vom tt.mm. 2022). Da die von den Rekurrenten geltend gemachten Immissionen (Replik; "Lärm", "Eisenabrieb", "Rostbildung") auch auf die Nachbargrundstücke Einfluss haben würden und die Wohnlage bei der Schätzung des gesamten Quartiers gemäss KStA GS vergleichbar bewertet wurde, wäre eine abweichende Bewertung von den logischen Vergleichsobjekten unhaltbar.