Bei der Mietwertberechnung unter dem Punkt "Wohnlage" werden unter anderem Immissionen berücksichtigt. Das KStA GS hat die Wohnlage in der aktuellen Schätzung nicht angepasst und – wie bei der Schätzung vom 1. Januar 1999 – mit 30 Punkten beurteilt. Dabei wurden die örtliche Lage mit 6 Punkten, die Zugangsverhältnisse/Umgebung mit 7 Punkten, die Besonnung/Aussicht/Orientierung mit 7 Punkten und die Immissionen mit 5 Punkten respektive – aufgrund des doppelten Faktors – mit 10 Punkten bewertet (vgl. Blatt "Aufnahme der Raumeinheiten und der zusätzlichen Mietwerte"). Bei der geltenden Benotung von 1-10 wurden die Immissionen somit in der Mitte eingeordnet.