zum Aargauer Steuergesetz, Bern-Muri 1991, § 52 aStG N 2b). Die Ortskategorien zeigen das Verhältnis des Mietwertniveaus in den einzelnen Gemeinden über den ganzen Kanton. Der Eigenmietwert-Grundansatz bildet mittelbar den Mietwert. Allein aus Gründen der Rechtsgleichheit ist somit generell auf diese Werte abzustellen. Das KStA GS hat einen Grundansatz pro Raumeinheit von CHF 2'656.00, entsprechend der Ortskategorie 12, eingesetzt. Das ist nicht zu beanstanden. 13.3.3. Vorliegend machen die Rekurrenten eine Verminderung des Grundstückwerts aufgrund erhöhter Immissionen (Nähe zu den Bahngeleisen) geltend.