12.2. Grundsätzlich darf eine Einzelschätzung wegen einer massgebenden Änderung nicht zu einer Einzelschätzung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit ausgedehnt werden (VGE vom 21. Dezember 2005 [WBE.2003.330]). Zur Begründung wird dazu ausgeführt, dass der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Schätzung nicht identisch ist. - 17 -