10.3. Auch der Vermögenssteuerwert wurde entsprechend der Fremdnutzung angepasst. Die Neuberechnung des Vermögenssteuerwerts wurde gemäss Ziff. 1 Anhang 17 zur VBG vorgenommen, indem bei gemischter Nutzung einer Liegenschaft der Verkehrswert des selbst genutzten Teils, um eine Markttoleranz von 10 % zu ermässigen ist. Infolgedessen wurde der bisher bestehende geschätzte Verkehrswert von CHF 2'147'993.00 um den Toleranz-/Korrekturfaktor von 0.90 auf 0.89 reduziert. Der daraus resultierende steuerliche Verkehrswert überbaut von CHF 1'911'714.00 (geschätzter Verkehrswert CHF 2'147'993.00 x 0.89) plus der bereits bestehende Er- - 16 -