Das KStA GS hat einen fremdgenutzten Anteil an zusätzlichen Mietwerten von CHF 3'650.00 sowie 13,4 Raumeinheiten (RE) erhoben, was in Anbetracht der mietvertraglichen Regelung angemessen erscheint und auch seitens der Rekurrenten nicht bestritten wurde. Aufgrund der Nutzungsänderung erfolgten keine weiteren Anpassungen, weshalb sich der Normmietwert von CHF 43'778.00 auf CHF 39'458.00 vermindert hat (8 RE x CHF 3'346.56 + 5.4 RE / 2 x 3'346.56 + CHF 3'650.00 [zusätzliche Mietwerte]). Der Eigenmietwert beschränkt sich durch die teilweise Fremdnutzung neu auf CHF 3'030.00 (Mietwert selbstgenutzt CHF 4'320.00 x 0.61 x 1.15).